Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 24.09.2003 - L 1 KR 44/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26840
LSG Hamburg, 24.09.2003 - L 1 KR 44/02 (https://dejure.org/2003,26840)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24.09.2003 - L 1 KR 44/02 (https://dejure.org/2003,26840)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24. September 2003 - L 1 KR 44/02 (https://dejure.org/2003,26840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,26840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.09.2003 - L 1 KR 44/02
    Auch wenn die Tatsache, dass der Grundstoff für die Chondrozyten dem Körper des Versicherten entnommen worden ist, der Annahme eines Arzneimittels nicht entgegen steht (vgl. Bundessozialgericht vom 28. März 222 - B 1 KR 21/99 R, BSGE 86, 66 = SozR- 2500 § 13 Abs. Nr. 21 - Autologe Tumorvakzine - ), so mangelt es hier schon an einer (vertrags-) ärztlichen Verordnung eines Arzneimittels iSd §§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 73 Abs. 2 Nr. 7 SGB V. Eine solche Verordnung lag, selbst wenn Prof. Dr. B. zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt (gewesen) sein sollte, nicht vor.

    Andere Kosten, etwa die Verpflichtung gegenüber einem anderen als dem krankenversicherungsrechtlich zulässigen Leistungserbringer oder Zahlungen, die einem Leistungserbringer ohne Rechtsgrund zugewendet werden, lösen keinen Anspruch aus, weil sonst die krankenversicherungsrechtliche Bindung an die zulässigen Formen der Leistungserbringung durch den Anspruch auf Kostenerstattung ohne weiteres durchbrochen werden könnte (vgl. BSG vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R, aaO, mwN).

  • SG Düsseldorf, 27.09.2001 - S 4 KR 170/98

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.09.2003 - L 1 KR 44/02
    Im Übrigen hat sich der Kläger auf Urteile des Sozialgerichts Hannover und Sozialgerichts Düsseldorf vom 16. April 2002 (S 4 KR 859/01) bzw. 27. September 2001 (S 4 KR 170/98) bezogen, in denen ein Anspruch des Versicherten auf stationäre Behandlung und dabei zu erbringende Knorpel-Knochentransplantation bzw. ein Kostenfreistellungsanspruch bezüglich einer stationären Behandlung mit Chondrozytenimplantation bejaht worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht